Wir nehmen uns
Zeit für Sie!
Ihre Praxis für Kieferorthopädie in Georgsmarienhütte bei Osnabrück


IHR PROFI FÜR SCHÖNE ZÄHNE
Unsere Leistungen umfassen die verschiedensten Behandlungsmethoden. In Abhängigkeit von der vorliegenden Problematik, Ihrem Alter und Ihren Ansprüchen finden wir durch individuelle Beratung die optimale Lösung für Sie.

Vorsorge- und Frühbehandlung
Schäden frühzeitig verhindern
Durch rechtzeitiges Erkennen und Reagieren lassen sich Schäden verhindern. Bereits im Vorschulalter können Fehlentwicklungen erkannt und gezielt behandelt werden.
Behandlung Kinder & Jugendliche
Gesunde und schöne Zähne
Kieferorthopädische Behandlungen sind bei Jugendlichen sehr häufig, da in diesem Alter oft Zahn- und Kieferfehlstellungen auftreten. Neben der rein ästhetischen Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen können kieferorthopädische Behandlungen auch dazu beitragen, langfristige Probleme zu vermeiden. Dazu zählen zum Beispiel Kiefergelenksbeschwerden, Karies und Zahnfleischerkrankungen, die durch eine schlechte Zahnstellung begünstigt werden können.
Ganz allgemein gibt es zwei verschiedene Behandlungsmethoden, die festsitzende Therapie und die herausnehmbare Therapie. In vielen Fällen kombiniert der Kieferorthopäde diese beiden Behandlungsmethoden. Die Auswahl des Behandlungsmittels hängt vom Alter des Patienten und der Art der Fehlstellung ab. Darüber hinaus kann bei schwierigen und komplizierten Fehlstellungen ein chirurgischer Eingriff oder die Entfernung von Zähnen erforderlich sein. Dies wird jedoch immer erst in einem ausführlichen Gespräch zwischen Patient und dem behandelnden Kieferorthopäden erläutert und besprochen.
Behandlung bei Erwachsenen
Eine Frage der Ästhetik
Behandlung bei Erwachsenen
Eine Frage der Ästhetik
Gerade in der Erwachsenenbehandlung spielt die Ästhetik eine sehr wichtige Rolle. Viele Menschen möchten sich durch eine individuelle kieferorthopädische Therapie zu einem schönen Lächeln verhelfen lassen. Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Alter möglich. Zähne lassen sich in jedem Alter bewegen, nur langsamer als bei Kindern.
So kann man z.B. gekippte Zähne aufrichten, Lücken schließen, eng stehende Zähne ordnen oder verlagerte Zähne in die Zahnreihe einstellen.
Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch ein intakter Zahnhalteapparat. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt kieferorthopädische Behandlungen nur bis zum 18. Lebensjahr (Behandlungsbeginn). Behandlungen in späterem Alter sind von gesetzlich Versicherten stets selbst zu bezahlen.
Größere Veränderungen, die nicht allein die Zahnreihe, sondern die Lage der oberen zur unteren Zahnreihe bzw. der Kiefer betreffen, wird der Kieferorthopäde in Zusammenarbeit mit einem Kieferchirurgen durchführen; denn der Kiefer, der die Zähne trägt, lässt sich bei Erwachsenen nicht mehr so einfach verändern, da das Wachstum nicht mehr stattfindet und sich auch nicht anregen lässt. Hier kann deshalb nur noch der Kieferchirurg helfen. Er kann den Oberkiefer oder den Unterkiefer in jede Richtung verschieben. Diese Maßnahmen bezahlt auch die gesetzliche Krankenkasse, wenn der Kieferorthopäde mit einem Schreiben des Kieferchirurgen einen Heil- und Kostenplan genehmigt bekommt.
Es ist niemals zu spät, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren und sich zu informieren.
Einblicke in unsere Praxis

