Wir nehmen uns
Zeit für Sie!
Ihre Praxis für Kieferorthopädie in Georgsmarienhütte bei Osnabrück


IHR PROFI FÜR SCHÖNE ZÄHNE
Wissenswertes
Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit einer Kieferorthopädischen Behandlung besonders häufig nachgefragt werden, z.B. zu den anfallenden Kosten, dem Umgang mit kieferorthopädischen Geräten und was man im Notfall tun sollte.
UNSERE TERMINE
An dieser Stelle sei ein Hinweis zu unseren Terminen erlaubt. Unsere Praxis arbeitet mit einem gut organisierten, konsequenten Bestellsystem. Sie können durch pünktliche Einhaltung Ihrer Termine dazu beitragen, die Wartezeiten zu minimieren. Bitte sagen Sie rechtzeitig ab, falls Sie zu einem Termin verhindert sind. Trotzdem kann es manchmal zu Wartezeiten kommen, wenn nichtvorhersehbare zusätzliche Arbeiten im Sprechzimmer nötig werden.
Außerdem kann es vorkommen, dass Patienten nicht in der Reihenfolge ihres Eintreffens ins Sprechzimmer kommen. Dies liegt daran, dass die Termine je nach vorliegender Behandlung unterschiedliche Arbeiten und Behandlungsdauer erfordern. Wir koordinieren die Belegung der Sprechzimmer an der Rezeption, um einen bestmöglichen Gesamtablauf zu erzielen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.
KOSTEN UND ABRECHNUNG
Hier erhalten Sie Informationen zu den Kosten und der Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen.
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Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen?
Beim Vorliegen von Zahn- und Kieferfehlstellungen muss man unterscheiden nach der Behandlungsbedürftigkeit nach wissenschaftlichen Kriterien und der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Die Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen einen Großteil der Behandlungskosten.
Der Gesetzgeber hat hierzu ein sogenanntes „Kieferorthopädisches Indikationsschema (KIG)“ mit messbaren Kriterien zur Einstufung der vorliegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen in Schweregrade 1 bis 5 eingeführt. Dieser wird vom Kieferorthopäden bei der Erstberatung ermittelt und Ihnen mitgeteilt.
KIG-Stufe 1 und 2: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Die vorliegenden Fehlstellungen können aber aus wissenschaftlicher oder auch ästhetischer Sicht durchaus behandlungsbedürftig sein. Die Kosten der Behandlung müssen dann allerdings privat getragen werden.
KIG- Stufe 3 bis 5: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Großteil der Behandlungskosten. Wenn Sie mit der vom Kieferorthopäden vorgeschlagenen Behandlung einverstanden sind, wird ein Behandlungsplan erstellt und bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung der Kostenübernahme eingereicht. Wenn die Krankenkasse die Behandlung genehmigt (sie kann dazu auch noch einen Gutachter befragen), kann die Behandlung beginnen.
Die Abrechnung der vom Kieferorthopäden während der Behandlung erbrachten Leistungen erfolgt am Ende jedes Quartals. Vom Rechnungsbetrag zahlt die Krankenkasse direkt 80% (oder 90% bei mehreren zu behandelnden Kindern) an den Kieferorthopäden. 20% (oder 10%) des Rechnungsbetrages bezahlt während der Behandlung der Patient. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Krankenkasse am Ende diesen Eigenanteil.
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Wie ist die Regelung bei gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur bei Fehlstellungen, die so schwerwiegend sind, dass es einer Kombinationsbehandlung von Kieferorthopädie und kieferchirurgischer Operation bedarf. Eine rein kieferorthopädische Korrektur von Fehlstellungen ist privat zu bezahlen.
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Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung alle Leistungen übernommen?
Was sind außervertragliche Leistungen (AVL) und Mehrkosten?
Unter anderem regelt § 12 SGB V die Übernahme kieferorthopädischer Leistungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Dort heißt es „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen…“ Der Katalog der von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen Leistungen ist also beschränkt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Leistungen, die medizinisch sinnvoll sind, modernere Behandlungsmethoden umfassen und den Komfort oder die Ästhetik verbessern, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da sie über das ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen. Man unterscheidet zwischen Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt ( außervertragliche Leistungen- AVL) und Leistungen, bei denen die Krankenkasse nur die Basisvariente bezahlt (Mehrkosten).
In Frage kommen je nach der individuellen Problematik zum Beispiel:
- Funktionsdiagnostik
- Zusätzliche diagnostische Maßnahmen
- Hochwertige, selbstligierende Brackets
- Superelastische Bögen
- Bracketumfeldreinigungen
- Glattfächenversiegelung im Bracketumfeld
- Spezielle Zusatzapparaturen
- Festsitzender Retainer zur Dauerstabilisierung (außer bei bestimmten Fehlstellungen)
Welche Maßnahmen im individuellen Fall sinnvoll wären, bespricht der Kieferorthopäde mit Ihnen. Danach könne Sie darüber entscheiden.
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Was übernehmen private Zahnzusatzversicherungen?
Seit einigen Jahren werden für gesetzlich Versicherte verstärkt private Zusatzversicherungen angeboten. Ob, und in welchem Umfang diese Versicherungen Kosten übernehmen, hängt vom Wortlaut des individuellen Vertrages ab. Zunächst muss die kieferorthopädische Behandlung an sich aufgeführt sein.
Zusätzlich ist zu unterscheiden, ob nur Zusatzkosten bei einer genehmigten kieferorthopädischen Behandlung, oder auch Kosten bei ausschließlicher Privatbehandlung gesetzlich Versicherter (z.B. bei KIG 1 oder 2, oder Alter über 18 Jahre) übernommen werden und in welchem Umfang. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen sein muss, bevor man erstmalig auf die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung hingewiesen wurde.
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Wie ist die Kostenübernahme bei Privatversicherten/ Beihilfeberechtigten geregelt?
Wird eine kieferorthopädische notwendig oder gewünscht, erstellt der Kieferorthopäde anhand der diagnostischen Unterlagen einen individuellen Heil- und Kostenplan auf Grundlage der GOZ/GOÄ, der mit Ihnen besprochen wird.
Nachdem Sie den Plan bei Ihrer Versicherung/Beihilfe eingereicht haben teilt Ihnen der Kostenträger mit, welche Einzelleistungen er in welcher Höhe übernehmen wird. Dies ist bei privaten Versicherungen weitgehend vom individuellen Vertrag und Leistungskatalog abhängig. Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich aus Kostengründen zunehmend am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Auch hier gibt es einen Unterschied zwischen berechnungsfähigen, erstattungsfähigen und beihilfefähigen Leistungen. Mit dem Ziel der Kostensenkung kann es teilweise zur Nicht- oder Teilerstattung einzelner Leistungen kommen. Ihren Widerspruch unterstützen wir gern, sofern möglich, mit individuellen Schreiben.
Es ist jedoch nicht immer zu verhindern, dass es zu Selbstbehalten kommt. Alternativ steht Ihnen bei wiederholter Ablehnung der Erstattung nach Widerspruch auch der Rechtsweg offen.
SOS
Hier erhalten Sie erst Informationen, was Sie tun sollten, wenn es mit der herausnehmbaren oder festen Zahnspange Probleme gibt.
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Die Zahnspange ist defekt. Was soll ich tun?
Sie sollten dann sofort mit Ihrem Kieferorthopäden einen Termin vereinbaren, damit die Zahnspange umgehend repariert werden kann.
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Die herausnehmbare Zahnspange verursacht Druckstellen
Mit herausnehmbaren Zahnspangen sollen Veränderungen an den Zähnen und Kiefern vorgenommen werden. Dies geht nicht ohne Einwirkung von Kräften. Deshalb ist ein Druckgefühl beim Einsetzen einer Zahnspange, oder nach dem Aktivieren von Schrauben oder Drahtelementen normal und bessert sich nach einiger Tragezeit. Sollten jedoch schmerzhafte Druckstellen am Zahnfleisch entstehen, sollten Sie in die Praxis kommen. Hier wird die Zahnspange an der entsprechenden Stelle korrigiert und die Druckstelle am Zahnfleisch mit einem Medikament behandelt.
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Ein Element der festen Zahnspange hat sich gelöst
Löst sich von der Zahnspange ein Bracket oder Band, melden Sie sich bitte in der Praxis. Heben Sie bitte das gelöste Element auf, damit wir es wiederbefestigen können. Hat sich ein Bogen gelöst, kann man zunächst versuchen, vorsichtig (eventuell mit Hilfe einer Pinzette) wieder in das Bracket oder Röhrchen zu schieben. Am nächsten Tag sollte aber trotzdem die Praxis aufgesucht werden.
Wenn das am Wochenende passiert, kommen Sie bitte sofort am Montag zu uns. Sollten Sie jedoch Schmerzen haben, hilft der zahnärztliche Notdienst. Sollten wir einige Tage nicht erreichbar sein, erfahren auf der Website oder dem Anrufbeantworter, wer in Notfällen die Vertretung übernimmt.
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Die feste Zahnspange verursacht Beschwerden
Nach dem Einsetzen der festen Zahnspange, oder auch nach dem Einsetzen neuer Bögen kann es vorübergehend aufgrund der Zahnbewegungen zu Schmerzen kommen. Sollten diese Schmerzen als stark empfunden werden, kann ein Schmerzmittel in altersgerechter Dosierung (s. Beipackzettel) eingenommen werden. Sollten die Schmerzen länger als zwei bis drei Tage andauern, melden Sie sich bitte in der Praxis.
Störende Bogenenden oder vorstehende Ränder von Brackets oder Röhrchen können die Wangenschleimhaut reizen. Hier kann man sich kurzzeitig behelfen, indem man eine kleine Kugel aus Schutzwachs (in der Praxis erhältlich) auf die störende Stelle drückt. Danach kommen Sie bitte umgehend in die Praxis. Wir beseitigen oder verbessern die Problem-Ursache und können die gereizte Stelle der Mundschleimhaut mit einem Medikament lokal behandeln. Hilfreich sind auch Spülungen mit Kamillentinktur oder Salbeitee.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR HERAUSNEHMBAREN ZAHNSPANGE
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Was heisst herausnehmbar?
Herausnehmbar bedeutet, dass die kieferorthopädische Apparatur nicht ständig im Mund bleibt. Sie wird zu bestimmten Zeiten nicht getragen, zum Beispiel während des Essens oder des Sports. Es ist aber ganz wichtig, dass die Spange jeden Tag (und nachts) so lange wie möglich getragen wird. In der Regel besteht die Spange aus einer Kunststoffplatte, in die z.B. Drähte, Drahtelemente und Dehnschrauben eingebracht sind. Damit können dann die Zähne bewegt oder auch die Kiefer geformt werden.
Eine herausnehmbare Spange wird oft vor Beginn der festsitzenden Behandlung eingesetzt oder aber nach Abschluss der aktiven Behandlung zur Stabilisierung der Therapieergebnisse.
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Welche Funktion haben die verwendeten Drähte und Drahtelemente?
Grundsätzlich haben die bei der herausnehmbaren Zahnspange eingesetzten Drähte zwei Funktionen. Zum einen eine Haltefunktion, zum anderen eine formgebende Funktion. Drahtelemente wie beispielsweise der Pfeilklammer oder die Adamsklammer dienen dazu, dass die Zahnspange ausreichend sicher und fest im Gebiss verankert ist, sie halten also die Zahnspange in der richtigen Position. Andere Drähte wie der Labialbogen oder die Retrusionsfeder helfen dabei, die Zähne innerhalb des Zahnbogens an die gewünschte Stelle zu bewegen oder an der richtigen Stelle zu stabilisieren. Fast alle diese Drähte und Drahtelemente müssen vom Zahntechniker individuell für jeden Patienten hergestellt werden.
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Wozu braucht man Dehnschrauben?
Damit man die Zähne bewegen kann, wird die Kunststoffplatte in ein oder mehrere Segmente geteilt. An den Schnittstellen sind sogenannte Dehnschrauben eingebaut. Dreht man diese Schraube auseinander, wird das jeweilige Segment in die gewünschte Richtung gedrückt. Dadurch kann ein einzelner Zahn oder eine festgelegte Zahngruppe bewegt werden.
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Aus welchen Kunststoffen bestehen die herausnehmbaren Zahnspangen?
Der auffälligste Teil einer herausnehmbaren Zahnspange ist die, an die Kieferform angepasste Platte aus Kunststoff. Der hierzu verwendete Kunststoff wird sehr hohen physikalischen und medizinischen Ansprüchen gerecht und wird klinisch geprüft. Er ist ausgezeichnet bioverträglich und das gilt ebenso für die verwendeten Farben.
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Mein Kind hat eine Allergie, was kann passieren?
Anhand des Allergiepasses kann der Kieferorthopäde prüfen, um welche Allergie es sich handelt. Dann kann entschieden werden, welche Materialien für die Behandlung eventuell nicht verwendet werden dürfen. Speziell im Bereich der Metalle sind Alternativen möglich.
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Muss die herausnehmbare Zahnspange immer getragen werden?
Nein, jedoch so lange wie möglich am Tag und in der Nacht. Die genaue Tragezeit legt in jedem Fall der Kieferorthopäde fest. Sie wird individuell auf die Erfordernisse Ihres Kindes abgestimmt.
Beim Sport und beim Essen wird die Spange nicht getragen. Wichtig: nach jeder Herausnahme gut reinigen!
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Warum fällt die Zahnspange nachts aus dem Mund?
Am Anfang der Behandlung wird die Apparatur als Fremdkörper empfunden, deshalb nicht akzeptiert und im Schlaf herausgenommen, da sie stört. Da die Eingewöhnung am Tag erfolgt, muss hier etwas Geduld aufgebracht werden. Nach einiger Zeit wird die Zahnspange toleriert. Sollte es nach längerer Tragezeit noch immer Probleme geben, so sprechen Sie mit Ihrem Behandler darüber.
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Kann man mit der Zahnspange normal sprechen?
Am Anfang ist das Sprechen mit der Spange sicher ungewohnt und man wird sich damit etwas schwer tun. Nach einiger Tragezeit wird die Zahnspange nicht mehr als "Fremdkörper" empfunden und das Sprechen ist wieder problemlos möglich.
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Wie reinige ich meine Zahnspange am besten?
Auch bei der herausnehmbaren Spange ist eine gründliche tägliche Reinigung unbedingt erforderlich. Am besten dient dazu eine harte Zahnbürste und Zahnpasta. Beim Reinigen unbedingt darauf achten, dass die Drähte nicht verbogen werden, deshalb die Geräte nur vorsichtig am Kunststoff festhalten. Die Verwendung von Reinigungstabletten ist einmal am Tag ratsam.
Wichtig ist auch die richtige Aufbewahrung. Die Zahnspange muss immer in einem extra Behälter, der sogenannten Spangenbox, aufbewahrt werden. Nur so wird sichergestellt, dass sie nicht beschädigt wird. In Ihrer KFO-Praxis bekommen Sie dazu Informationen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR FESTSITZENDEN ZAHNSPANGE
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Was sind selbstligierende Brackets?
Bei herkömmlichen Brackets werden die Bögen i.a. mittels Gummi- oder Drahtringen (Ligaturen) im Schlitz des Brackets gehalten. Hierbei treten während der Tragezeit oft unerwünschte Reibungskräfte an den Verbindungsstellen auf, die das Behandlungsergebnis beeinflussen. Moderne Weiterentwicklungen dieser Brackets sind selbstligierende Systeme. Ein ins Bracket integrierter Mechanismus (Clip, Türchen) hält hier den Bogen im Bracket und minimiert so die Reibungskräfte und unerwünschte Nebeneffekte. Zudem wird der Tragekomfort für den Patienten verbessert und die Mundhygiene erleichtert. In unserer Praxis werden wegen der genannten Vorzüge standardmäßig selbstligierende Bracketsysteme verwendet.
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Gibt es weniger auffallende Brackets?
Zahnfarbene Brackets
Neben den Metallbrackets gibt es auch Bracketsysteme aus zahnfarbenen Materialien wie Kunststoff oder Keramik. Hinsichtlich Präzision, Stabilität und Farbtreue sind hier die Keramikbrackets im Vorteil. Diese Brackets sind deutlich teurer als Metallbrackets. Oft genügt auch ein Einsatz im besonders sichtbaren Frontzahnbereich.
Lingualtechnik
Diese festsitzende Apparatur wird an die Rückseite der Zähne geklebt, ist also für andere nicht sichtbar. Diese Therapieform ist wesentlich aufwendiger als die klassische Therapie und deshalb auch teurer. Ein großer Vorteil ist die Ästhetik, die Eingewöhnung für eine Zahnspange auf der Zungenseite ist dafür etwas erschwert.
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Spezielle Apparaturen in Verbindung mit der „festen Zahnspange“
Herbst-Scharnier
Das Herbst Scharnier ist eine kieferorthopädische Apparatur, die fest im Mund des Patienten eingebaut wird. Sie wurde nach dem Erfinder benannt. Das Herbst Scharnier wird dazu benutzt, den Unterkiefer in die gewünschte ideale Position zu bringen, so dass die Zähne im Ober- und Unterkiefer wieder optimal ineinander greifen können.
Verankerung mit Minischrauben
Eine sehr effektive und Patientenfreundliche Behandlungsmethode ist die Zahnbewegung mit Hilfe eines festen Verankerungspunktes für die klassische kieferorthopädische Apparatur außerhalb des Zahnbogens. Um einen solchen Verankerungspunkt zu schaffen, wird für kurze Zeit (ca. 6 Monate) eine Minischraube zwischen die Wurzeln zweier benachbarter Zähne eingedreht. Mit dieser Methode lassen sich Lücken , z.B. bei nichtangelegten Zähnen, auch asymmetrisch, d.h. ohne Ausgleichs- und Gegenextraktionen weiterer Zähne, schließen.
Minischrauben sind bei Jugendlichen und Erwachsenen anwendbar.
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Wie verträglich sind die verwendeten Materialien im Mund?
Alle Materialien, die sich im Mund des Patienten befinden, unterliegen den strengen Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG), müssen das CE-Zeichen tragen und sind somit in der Regel gut verträglich. Natürlich gibt es auch besonders gut verträgliche Materialien wie Brackets aus Keramik.
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Werden die Zähne durch das Bekleben beschädigt?
Nein. Vor dem Bekleben wird der Zahn oberflächlich konditioniert, damit die Brackets sicher kleben. Auf Wunsch kann die Zahnoberfläche um das Bracket herum zum zusätzlichen Schutz versiegelt werden. Nach der Abnahme der Brackets wird der Kleber rückstandslos entfernt. Zahnschäden entstehen ausschließlich durch unzureichende Mundhygiene.
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Kann man mit einer festen Zahnspange alles essen?
Im Prinzip ja. Aber klebrige Süßigkeiten können sich leicht in den Brackets verfangen und die Zahnspange beschädigen. Ebenso ist Vorsicht bei harten Lebensmitteln geboten. Der Süßigkeitenkonsum sollte, um Zahnschäden zu vermeiden, kontrolliert erfolgen.
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Was ist, wenn ein Bracket locker geworden ist?
Sie sollten dann umgehend mit Ihren Kieferorthopäden einen Termin vereinbaren, damit das Bracket entweder ausgetauscht oder neu befestigt werden kann.
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Wie reinige ich meine Zähne am Besten?
Bei der festsitzenden Behandlung wird die Zahnpflege durch die Brackets und die Bögen etwas erschwert. Es ist wichtig, dass der Patient die Pflegetipps, die er in der Praxis bekommt, regelmäßig beherzigt. So muss die Art und Weise des Zähneputzens etwas geändert werden und man sollte auch spezielle Zahnbürsten verwenden, mit denen man die versteckteren Stellen auch wirklich erreicht. Das Zähneputzen nach jeder Mahlzeit ist jetzt noch wichtiger, weil sich schneller Zahnbeläge bilden können, was in Folge auch zur Demineralisierung (Entkalkung) der Zähne führen kann und die Kariesanfälligkeit erhöht. Es wäre doch schade, wenn Sie am Ende der Behandlung zwar gerade aber beschädigte Zähne haben.
Spezielle KFO-Zahnbürsten
Auch in den schlecht zugänglichen Zahnzwischenräumen ist es wichtig, gut zu putzen. Dazu gibt es verschiedene Hilfsmittel, wie zum Beispiel sogenannte Interdentalbürsten. Damit kommt man sehr gut in diese Zwischenräume. Nehmen Sie sich genügend Zeit für eine gründliche Reinigung. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt darauf an, welche Interdentalbürsten er empfiehlt. Im Gegensatz zu normalen Zahnbürsten sind bei der KFO-Zahnbürste die Außenborsten länger, die Innenborsten kürzer. Außerdem sind die Borsten leicht v-förmig angeordnet. Durch diese besondere Form können sowohl Zähne als auch Brackets in einem Putzgang gereinigt werden.
Verwendung von Zahnseide
Die Verwendung von Zahnseide zur Reinigung der Zahnzwischenräume ist bei festsitzenden Spangen grundsätzlich möglich aber schwierig, denn die Zahnseide muss mühsam eingefädelt werden.
Zusätzliche Pflege
Die einmal wöchentliche Verwendung eines hochprozentigen Fluoridgels als Ergänzung der Mundhygienemaßnahmen ist empfehlenswert.
Professionell: die Pflege in der Praxis
So gut Sie Ihre Zähne auch selbst pflegen, mit den Mitteln, die der Zahnarztpraxis zur Verfügung stehen, geht es noch besser. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, ergänzend zu Ihrer eigenen Zahnpflege in bestimmten Abständen die Vorteile der professionellen Zahnpflege in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Profi-Pflege können z.B. auch hartnäckige Ablagerungen beseitigt werden, die sonst ein guter Nährboden für Bakterien wären. Sprechen Sie das Praxisteam darauf an.
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Wie lange dauert die Behandlung?
Das hängt ganz von der jeweiligen Ausgangslage und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung ab. Als erste Orientierung ist ein Zeitraum von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren realistisch.
Unser umfassendes Leistungsangebot

Einblicke in unsere Praxis
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